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Das Qualitätsmarkenzeichen ist Gütesiegel und Herkunftszeichen zugleich und steht für eine ganze Reihe an strengen Qualitätskriterien. Die Produzenten unterstellen sich sowohl der Selbstkontrolle als auch der Prüfung unabhängigen Institutionen. Dadurch ist dem Verbraucher die geprüfte Transparenz und eindeutig Herkunft der Erzeugnisse garantiert.
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Es dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden:
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die objektiv in den obersten Handels- bzw. Qualitätsklassen angesiedelt sind,
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nachweislich aus Rheinland-Pfalz stammen
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und die strengen, in umfangreichen Pflichtheften festgelegten Kriterien erzeugt worden sind. Die Anforderungen der „guten fachlichen Praxis“. Im pflanzlichen Bereich entsprechen sie den Anforderungen des integrierten Anbaus, im tierischen Bereich denen der tiergerechten Haltung.
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Das Logo des Vereins der „Direktvermarkter Eifel-Saar-Mosel“ dürfen nur Mitglieder nutzen dessen Betrieb in der Landwirtschaft gemeldet ist.
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Grundlage für das Halten von Legehennen sind die von der EU festgelegten Richtlinien in den Vermarktungsnormen. Die KAT-Kriterien gehen deutlich darüber hinaus. Sie berücksichtigen die Bestimmungen der deutschen Hennenhaltungsverordnung sowie den Aspekt des Tierschutzes. Das Ziel ist die Länderübergreifende Einhaltung der von KAT festgelegten Kriterien, eine lückenlose Kontrolle und Überwachung der aus diesen Haltungsformen stammenden Eiern, sowie die konsequente Erfassung der Warenbewegung vom Legebetrieb bis hin zum Verbraucher.
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