Sehr geehrte Damen und Herren,
die radikal-vegane Tierrechtsgruppe „Peta Deutschland e. V.“ verbreitet aktuell Videoaufnahmen, die angebliche Tierschutzverstöße in Betrieben unserer Genossenschaft zeigen sollen.
Was in der Öffentlichkeit über Peta nur wenig bekannt ist:
Der Verein Peta Deutschland e. V. ist eine kleine, radikal-vegane Tierrechts- und Spendenorganisation mit nur sieben echten („ordentlichen“) Vereinsmitgliedern in Deutschland, die nicht einmal in Baden-Württemberg, dem Bundesland ihres Vereinssitzes, verbandsklagebefugt ist. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, über Peta entschieden, dass der Verein mit nur sieben Vereinsmitgliedern zu wenig Mitglieder hat, um die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu bieten (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.03.2020, Az.: 1 S 702/18).
Die Stiftung Warentest hat wiederholt (Stiftung Warentest, Heft 12/2013, Finanztest, Heft 1/2022) wegen intransparenter Mittelverwendung vor Spenden an Peta gewarnt. Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg hat den Vorwurf gegenüber Peta in Presseberichten für ausdrücklich zulässig erklärt, die darauf hingewiesen haben, dass Peta „immer wieder wegen manipulierter Bildsequenzen in die Kritik geraten [ist], die vermeintliche Tierskandale aufdecken sollten“ (OLG Hamburg, Urt. v. 07.12.2010, Az.: 7 U 100/10). Ij einer anderen Entscheidung hat das Landgericht Hamburg die Aussage, dass sich Aktivisten von Peta nicht scheuen, auf Straftatbestände zurückzugreifen, auf Grund der im Verfahren belegten Anknüpfungstatsachen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft (LG Hamburg, Urt. v. 27.09.2011, Az.: 324 O 355/11).
Mit der fragwürdigen Kampagnenpraxis von Peta, Videomaterial oft erst nach Monaten allein zu Kampagnenzwecken zu veröffentlichen, hat sich schließlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst und die folgende von einem damaligen Staatssekretär geäußerte scharfe Kritik an Peta für ausdrücklich zulässig erklärt: „Peta ist für mich eine kriminelle Vereinigung, die kranke Tiere leiden lässt, bis die TV-Sendung ausgestrahlt ist. Dagegen erfolgt bei Missständen, die das Ministerium aufdeckt, sofort der Vollzug.“ (OLG Frankfurt a. M., Beschl, v. 22.10.2012, Az.: 16 W 43/12).
Auch bei der vorliegenden Kampagne vom November muss die Tierrechtsgruppe einräumen, dass ihr die Videoaufnahmen, die Angeblich Anfang des Jahres 2023 entstanden sein sollen, lediglich „zugespielt“ worden seien. Peta weiß also gar nicht zuverlässig, woher das Videomaterial stammt, wann es tatsächlich entstanden ist, und ob es nicht mit Material aus verschiedenen Quellen zusammengeschnitten worden ist. Tatsächlich zu sehen sind in dem Kampagnenmaterial denn auch lediglich Nahaufnahmen von Legehennen aus einer Herde, die sich offenbar in der Mauser befindet. Diese Aufnahmen können überall entstanden sein. Immer wieder werden scheinbar einzelne wenige erkrankte Tiere wiederholt aus verschiedenen Perspektiven gezeigt, um den irreführenden Eindruck zu erwecken, es seien viele erkrankte Tiere.
Unabhängig von ihrer Herkunft spiegeln die vorliegenden Bilder nicht die Realität wider. Hier wird versucht, durch zusammengeschnittenes Bildmaterial irreführend ein vermeintliches massives Tierschutzversagen in unserer Erzeugergemeinschaft zu suggerieren. Die genannten Ställe wurden aber tatsächlich zu jeder Zeit ordnungsgemäß betreut und regelmäßig von einem Fach-Tierarzt besucht. Die Besuchsberichte können eingesehen werden.
Das Veterinäramt hat im November 2022 und Mai 2023 den Bestand der Stalleinheiten überprüft. Am 17.10.2023 wurde der Legebetrieb Lehnertz durch das akkreditierte Zertifizierungsunternehmen QAL kontrolliert und erhielt ein Ergebnis von 99%.
Die Kontrollen der vergangenen Jahre sind in der Datenbank der KAT abrufbar. Sie wurden alle mit ausgezeichneten Ergebnissen abgeschlossen und es gab nie einen Hinweis auf ein Tierschutzvergehen.
Weitere Besucher unseres Betriebes waren im Februar 2023 ein Kamerateam von RTL, das uneingeschränkten Zugang zu allen Ställen hatte, sowie im April 2023 das Filmteam des 5WR-Fernsehens, das sich die Boden- und Freilandhaltung anschaute.
Wir sind Mitglied im Konzept Lernort Bauernhof, und im Januar 2023 besuchte uns eine Gruppe aus dem örtlichen Kindergarten. Wir würden den Kindern niemals solche Bilder zumuten.
Wir gehen jederzeit mit unserer Tierhaltung offen und transparent um und ermöglichen interessierten Personen einen Besuch zur Besichtigung der Ställe. Dies kommunizieren wir auch mit unseren Kunden aus dem Lebensmitteleinzelhandel und laden sie persönlich ein, sich selbst ein Bild von den Haltungsbedingungen zu machen.
Unsere Bodenhaltungsställe verfügen über einen vorbildlichen Außenklimabereich, der jederzeit über eine Webcam (TierwohlTV) eingesehen werden kann. Die Anschuldigungen bezüglich der BIO-Ställe sind ebenfalls haltlos.
Die Abtrennungen für die Gruppengrößen sind bei allen drei Produzenten vorhanden. Die genannten Lamellen vor den Auslaufklappen werden in Ställen mit beidseitigem Wintergarten eingesetzt, um Zugluft zu vermeiden und somit das Tierwohl und den Schutz vor Erkrankungen zu gewährleisten. Weder KAT, Ökokontrollstellen noch das Veterinäramt haben dies jemals in Frage gestellt, daher liegt auch keine Ordnungswidrigkeit vor.
PETA hat sich nie direkt mit uns in Verbindung gesetzt, sondern unsere Handelspartner unter Druck gesetzt und aufgefordert, den Einkauf unserer Eier einzustellen. Dies ist eine geschäftsschädigende Vorgehensweise von einer Organisation, die generell zum Verzicht auf den Verzehr tierischer Produkte aufruft.
Am Dienstag, den 14.11.2023, gegen 15 Uhr, erhielten wir den ersten Hinweis auf die Vorwürfe über EDEKA. Daraufhin haben wir umgehend das zuständige Veterinäramt sowie unsere Kontrollstelle KAT informiert.
Am 14.11. hat der Fach-Tierarzt Marc Paulmann den Bestand überprüft, ohne Beanstandung. KAT führte am 15.11.2023 eine umfassende Betriebskontrolle durch, bei der keine Anzeichen für ein Tierschutzvergehen festgestellt wurde. Am 16.11. waren zwei Tierärzte und die Amtsleitung des örtlichen Veterinäramtes vor Ort. Keiner der Anwesenden konnte Verstöße gegen den Tierschutz in den Ställen feststellen. Alle Unterlagen, die aus den Kontrollen hervorgegangen sind, können eingesehen werden.
Inzwischen haben wir eine gut anerkannte Marke aufgebaut, die mit der Region und unserem Familiennamen wirbt. Bei einem Umsatz von 4.500.000 Eiern im Jahr kaufen viele Verbraucher unsere Eifel-Eier. Das hat zu einer gewissen Bekanntheit geführt und ruft Aktivisten auf den Plan, dagegen vorzugehen, wie auch immer sie es tun.
Wir haben unsere Rechtsanwälte damit beauftragt, Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Tierrechtsgruppe Peta Deutschland e. V. wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und Übler Nachrede (§ 186 StGB) zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Ferner werden wir Peta auf Ersatz sämtlicher Schäden in Anspruch nehmen, die durch die rufschädigende kampagne verursacht werden. Die Tierrechtsgruppe Peta fordern wir auf, ihre verbrauchertäuschende Kampagne umgehen einzustellen!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Eifel-Eier Team